EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 10
Aufwendungen einer sozialpädagogischen Betreuerin für persönlichkeits- und bewusstseinsfördernde Seminare im Rahmen der von ihr konkret ausgeübten Tätigkeit in einem von der Caritas betriebenen Wohngemeinschaft für aus schwierigsten familiären Verhältnissen stammende Kinder und Jugendliche können als Werbungskosten absetzbar sein.