EStG 1988: § 19 Abs 1, § 67 Abs 8 lit g
Insolvenz-Ausfallsgeld für Ansprüche im Konkurs des Arbeitgebers, der vor dem 31. 12. 2005 eröffnet wurde, ist im Jahr des Zuflusses und nicht im jeweiligen Fälligkeitsjahr des Bezuges zu versteuern.
VwGH 30. 3. 2011, 2008/13/0053