MGV 1999: §§ 5, 10
VO (EWG) 3950/92 : Art 7, 8
In einem Anlassfall der Aufhebung der MGV 1999 kann der Pächter einer Alm die mit dieser erworbenen Referenzmengen nach Beendigung des Pachtverhältnisses nicht mehr auf einen anderen seiner land- und forstwirtschaftlichen Betriebe übertragen.