UStG 1994: § 6 Abs 1, § 7
BAO § 93 Abs 3
Dass eine Ges insoweit, als ihre Tätigkeit im Export bestand, nicht mehr als einen behaupteten Abnehmer gehabt habe, ist für den Standpunkt, sie habe überhaupt nicht exportiert, keine taugliche Stütze. Die Annahme der Beh, der StPfl habe die strittigen Geschäfte nicht getätigt, ist mit diesen Ausführungen daher nicht tragfähig begründet.