EStG 1988: §§ 22, 23 Z 1, § 47 Abs 2
UStG 1994: § 2 Abs 1, § 22
1. Einkünfte des Inhabers eines Gärtnereibetriebes aus der Betreuung öffentlicher Grünanlagen sind weder Einkünfte aus einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit noch Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, sofern die Grünanlagenbetreuung nicht nur in einem untergeordneten Ausmaß erfolgt und die Tätigkeit nur Kontrollen fachlicher Natur unterliegt und keine persönlichen Weisungen festgestellt werden können.