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Nachträgliche Werbungskosten im Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/322ÖStZB 2011, 510 Heft 18 v. 15.9.2011

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 30

Ist aus dem Spekulationsgeschäft im Veräußerungsjahr ein Einnahmenüberschuss erzielt worden, müssen nachträgliche Werbungskosten im Abflussjahr bis zum Betrag dieses Überschusses berücksichtigt und zum Ausgleich mit anderen Einkünften zugelassen werden (vgl E 27. 5. 2003, 98/14/0065).

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