EStG 1988: § 2 Abs 2b Z 3
KStG § 19
Die in § 2 Abs 2b Z 3 EStG 1988 idF des BBG 2001 BGBl I 2000/142 normierte Ausnahme von der Begrenzung der Berücksichtigung von Verlusten, soweit sie sich auf "Liquidationsgewinne" beziehen, ist nicht nur in Fällen des § 19 KStG 1988 anwendbar. Es handelt sich um atypische Gewinne am Ende der unternehmerischen Betätigung, die als "Veräußerungs-, Aufgabe- oder Liquidationsgewinn" anzusehen sind.