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Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Angabe von Art und Umfang der erbrachten Leistung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/162ÖStZB 2010, 255 Heft 9 v. 3.5.2010

UStG 1994: § 11 Abs 1 Z 3, § 11 Abs 14, § 12 Abs 1

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