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Bescheidadressierung; Angaben über die Rechtsgrundlage eines B; Unterbrechung der Verjährung von Tourismusbeiträgen; Beschwerderecht bei Nichtbeachtung von Rundungsbest

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/149ÖStZB 2010, 230 Heft 8 v. 15.4.2010

BAO § 93 Abs 2 und 3

Bgld LAbgO: §§ 155, 156, 158

1. Der Adressat eines B kann sich auch aus dem vor dem Spruch befindlichen Adressfeld im Zusammenhang mit der Begründung ergeben.

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