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Kein Vorsteuerabzug für Gegenstände, soweit sie für Zwecke gewidmet sind, die nicht in den Anwendungsbereich der MWSt fallen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2010/130ÖStZB 2010, 199 Heft 7 v. 1.4.2010

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 6 Abs 2, Art 17

1. Soweit die von einem Unternehmer bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen für die Zwecke steuerbefreiter Umsätze oder solcher Umsätze verwendet werden, die nicht vom Anwendungsbereich der MWSt erfasst werden, kann es nicht zum Abzug der Vorsteuer kommen.

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