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Überprüfung von Gerichtsgeb für Exekutionsantrag durch Revisor und Sachbearbeiter; Exekution von Kosten und Nebengeb

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/104ÖStZB 2010, 180 Heft 7 v. 1.4.2010

GGG §§ 14, 15 Abs 2, § 19

GEG § 6

1. Angelegenheiten der Gerichtsgeb fallen einerseits nicht in den Anwendungsbereich des Art 6 EMRK ("civil rights") und es ist andererseits auch unter dem Aspekt der allgemeinen Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl dazu die bei Stabentheiner, Gerichtsgebühren8, unter E 2 und 3 zu § 6 GEG referierte Rsp des VwGH) nicht zu beanstanden, wenn jener Organwalter, der als Revisor die Vorgangsweise des erstinstanzlichen Kostenbeamten überprüft hat, für den in zweiter Instanz tätigen Präsidenten des Landesgerichtes als Sachbearbeiter tätig wird.

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