EStG 1988: § 2 Abs 2 und Abs 3 Z 6, § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 28 Abs 1
Zieht ein StPfl, der beruflich bedingt eine der doppelten Haushaltsführung dienende Wohnung untervermietet, die Einnahmen aus der Untervermietung von den geltend gemachten Werbungskosten ab, ist zu beurteilen, ob die Kosten der gesamten Wohnung als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den Einkünften aus selbstständiger Arbeit in Betracht kommen konnten.