BAO § 77, § 78, § 191
Vor einer zum Verlust der Parteifähigkeit im Abgverfahren führenden Vollbeendigung einer Personenhandelsges müssen auch die Rechtsverhältnisse zum Bund als AbgGläubiger abgewickelt sein.
VwGH 26. 8. 2009, 2004/13/0115
BAO § 77, § 78, § 191
Vor einer zum Verlust der Parteifähigkeit im Abgverfahren führenden Vollbeendigung einer Personenhandelsges müssen auch die Rechtsverhältnisse zum Bund als AbgGläubiger abgewickelt sein.
VwGH 26. 8. 2009, 2004/13/0115