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Anführung von Beschwerdepunkten bei behaupteter Verletzung im Recht auf Rückzahlung von Getränkesteuer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/35ÖStZB 2010, 71 Heft 3 v. 4.2.2010

VwGG § 28 Abs 1 Z 4

Tir LAO: § 187a

1. Nach stRsp des VwGH (vgl E 5.3. 2009, 2007/16/0064, und 20. 10. 2004, 2000/14/0185 VwSlg 7.971/F) kommt bei der Prüfung eines angef B dem Beschwerdepunkt nach § 28 Abs 1 Z 4 VwGG entscheidende Bedeutung zu, weil der VwGH nicht zu prüfen hat, ob irgendein subjektives Recht des Bf verletzt worden ist, sondern nur, ob jenes verletzt worden ist, dessen Verletzung er behauptet. Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des vwg Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angef B gebunden ist (vgl dazu Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen 61 ff).

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