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Berufungslegitimation bei der Beschlagnahme von Glücksspielgeräten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/188ÖStZB 2010, 286 Heft 10 v. 17.5.2010

GSpG § 53

Die Legitimation zur Erhebung einer Berufung gegen einen BeschlagnahmeB ist - unabhängig davon, ob der Berufungswerber formal als Adressat des B bezeichnet wurde oder

Seite 286


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