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Familienbeihilfenanspruch aufgrund überwiegender Unterhaltsleistung für die in Frankreich bei der Mutter lebenden Kinder

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/179ÖStZB 2010, 278 Heft 10 v. 17.5.2010

FLAG § 2 Abs 2, §§ 4, 5 Abs 3, § 53 Abs 1

VO (EG) 1408/71 : Art 13, 73

Leistet ein in Österreich lebender Erwerbstätiger für seine in Frankreich bei der Kindesmutter lebenden Kinder überwiegend den (Geld)Unterhalt, hat er auch dann Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) in Österreich, wenn die Mutter für die Kinder Betreuungsleistungen erbringt.

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