Körperschaftsteuer
RL 90/435/EWG : Art 2
1. Die Mutter-Tochter-RL gebietet, dass bei der inländischen Mutterges Auslandsdividenden entweder nicht besteuert oder die im Ausland angefallenen Steuern angerechnet werden. Nach Art 4 Abs 2 der RL darf der Mitgliedstaat normieren, dass pauschal 5 % der Dividenden als laufende, mit der Auslandsbeteiligung zusammenhängende Kosten vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen werden. Der französischen Regelung zufolge werden diese 5 % von der Summe aus Auslandsdividenden und den nach DBA anzurechnenden Steuern (Steuergutschrift) berechnet. Diese französische Regelung steht nicht im Widerspruch zu Art 4 Abs 2 der RL. Der Wortlaut der RL steht der Einbeziehung der Steuergutschriften in den Pauschalbetrag der mit der Beteiligung der Mutterges an der Tochterges zusammenhängenden Verwaltungskosten nicht entgegen.