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Französische Regelung betreffend pauschale Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Auslandsdividenden richtlinienkonform

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/215ÖStZB 2009, 225 Heft 9 v. 15.5.2009

Körperschaftsteuer

RL 90/435/EWG : Art 2

1. Die Mutter-Tochter-RL gebietet, dass bei der inländischen Mutterges Auslandsdividenden entweder nicht besteuert oder die im Ausland angefallenen Steuern angerechnet werden. Nach Art 4 Abs 2 der RL darf der Mitgliedstaat normieren, dass pauschal 5 % der Dividenden als laufende, mit der Auslandsbeteiligung zusammenhängende Kosten vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen werden. Der französischen Regelung zufolge werden diese 5 % von der Summe aus Auslandsdividenden und den nach DBA anzurechnenden Steuern (Steuergutschrift) berechnet. Diese französische Regelung steht nicht im Widerspruch zu Art 4 Abs 2 der RL. Der Wortlaut der RL steht der Einbeziehung der Steuergutschriften in den Pauschalbetrag der mit der Beteiligung der Mutterges an der Tochterges zusammenhängenden Verwaltungskosten nicht entgegen.

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