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Belgische Regelung betreffend Umqualifizierung der Forderung ausländischer Gesellschafter in Eigenkapital gemeinschaftsrechtswidrig.

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/211ÖStZB 2009, 214 Heft 9 v. 15.5.2009

Körperschaftsteuer

EG: Art 43

Zinsen, die eine belgische Tochterges für Forderungen einer auch die Geschäftsführung ausübenden Mutterges zahlt, werden dann in (steuerlich nicht abzugsfähige) Dividenden umqualifiziert, wenn die Mutterges nicht eine belgische Ges, sondern eine ausländische Ges ist, und die Forderungen eine bestimmte Grenze übersteigen. Diese belgische Regelung beschränkt die Niederlassungsfreiheit nach Art 43 EG. Die nationalen Rechtsvorschriften schafften nämlich für die steuerliche Behandlung der Zinsen, die eine gebietsansässige Ges an einen Gf zahlt, der eine Ges ist, eine Ungleichbehandlung je nachdem, ob die letztgenannte Ges ihren Sitz in Belgien hat oder nicht.

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