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Schätzung von VergnSt für Tombola (Bingo-Spiele) bei Fehlen von Aufzeichnungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/62ÖStZB 2009, 66 Heft 3 v. 2.2.2009

Wr VGSG: § 1 Abs 1 Z 9, § 11 Abs 1, § 16 Abs 1

WAO: § 145

1. Dem Wortsinn des Tatbestandsmerkmales "Erlöses der verkauften Lose" iSd § 11 Abs 1 VGSG entspricht das Verständnis, dass es sich dabei um Einnahmen, nicht hingegen um eine um Ausgaben/Aufwendungen reduzierte Größe handelt.

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