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Keine USt-Haftung des Not-Gf bei Zwangsversteigerung außerhalb eines Insolvenzverfahrens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/551ÖStZB 2009, 617 Heft 23 v. 1.12.2009

BAO §§ 9, 80

EO § 216

Die im Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund der Veräußerung anfallende USt gehört nicht zu den Abg mit Vorzugsrecht, weshalb - außerhalb eines Insolvenzverfahrens - keine Möglichkeit besteht, diese vorweg aus der Verteilungsmasse zu beanspruchen: Die Nichtbeanspruchung dieser Abg (im Meistbot enthaltene USt) durch den Not-Gf außerhalb eines Insolvenzverfahrens stellt daher keine Pflichtverletzung dar, die zu dessen Haftung für die bei der Verteilung des Meistbots nicht beanspruchte USt führen könnte.

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