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Unzuständigkeit der Vereinsbeh für den Vergütungsanspruch eines Vereinsabwicklers

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/528ÖStZB 2009, 587 Heft 22 v. 16.11.2009

VerG 2002: § 30

Die Vereinsbeh ist für den Antrag des Abwicklers auf Feststellung seines Anspruches auf Ersatz der notwendigen Barauslagen und auf angemessene Vergütung für die Abwicklung des Vereins gem § 30 Abs 3 VerG 2002 unzuständig, da es sich um einen privatrechtlichen Anspruch handelt.

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