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Meldung von Tatsachen, die wegen ihrer Auswirkung auf den Geschäftsverlauf, die Vermögens- und Ertragslage geeignet sind, den Kurs der Aktien erheblich zu beeinflussen, an die FMA

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/522ÖStZB 2009, 581 Heft 22 v. 16.11.2009

BörseG §§ 48, 82

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