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Wiederaufnahme statt beantragter Bescheidaufhebung bzw. Bescheidänderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses im Zusammenhang mit Firmenwertabschreibung aus einer Verschmelzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/466ÖStZB 2009, 515 Heft 20 v. 15.10.2009

BAO §§ 20, 293b, 299, 303 Abs 4

UmGrStG: § 3 Abs 2 Z 1

Die Vorgangsweise eines StPfl, die aus einer Verschmelzung gem Art I UmGrStG resultierende Firmenwertabschreibung ungeachtet der Gesetzesänderung weiterhin geltend zu machen und die Unrichtigkeit in seiner Steuererklärung durch Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO ausdrücklich offenzulegen, berechtigt die AbgBeh zu einer Bescheidberichtigung gem § 293b BAO. Wenn sie stattdessen die Wiederaufnahme des KSt-Verfahrens verfügt und damit auch zu Gunsten StPfl bestehende Unrichtigkeiten saniert, kann dies insgesamt nicht als Ermessensmissbrauch beurteilt werden.

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