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Kein Vorsteuerabzug aus Errichtungskosten eines teilweise betrieblich genutzten Einfamilienhauses in den der Gebäudeerrichtung folgenden Veranlagungsjahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/464ÖStZB 2009, 512 Heft 20 v. 15.10.2009

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 1 lit a

Hat der Errichter eines teilweise betrieblich genutzten Einfamilienhauses während der Gebäudeerrichtung der Jahre 1994 bis 2000 keine Vorsteuern aus den Errichtungskosten geltend gemacht, kann er diese im darauffolgenden Jahr, in welchem er das Einfamilienhaus vermietet, nicht mehr geltend machen.

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