vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung von Familienbeihilfe bei nicht ständigem Aufenthalt der Kinder in Österreich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/462ÖStZB 2009, 505 Heft 20 v. 15.10.2009

FLAG § 5 Abs 3, § 226

BAO § 26

1. § 26 FLAG normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Geldbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte