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Gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Mineralölsteuerbefreiung für Gasöl, das zur Stromerzeugung verwendet wird.

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/457ÖStZB 2009, 496 Heft 19 v. 1.10.2009

Energieabgaben

RL 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom: Art 14

1. Die Kl des Ausgangsverfahrens erzeugte in Deutschland Strom unter Verwendung von Gasöl. Dieses Gasöl ist - entgegen der Regelung des dt MinStG - durch die unmittelbare Wirkung der RL 2003/96/EG grundsätzlich von der dt MinSt freigestellt. Art 14 Abs 1 Buchst a der RL 2003/96 entfaltet nämlich insoweit unmittelbare Wirkung, als er für die bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse eine Befreiung von der nach dieser RL vorgesehenen Besteuerung vorsieht.

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