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Ermäßigter USt-Satz für Hallenbad einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/406ÖStZB 2009, 418 Heft 17 v. 1.9.2009

UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 4 lit d

Auch ein Hallenbad kann unter jene im gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft subsumiert werden, zu dessen Erhaltung, Verwaltung oder Betrieb erbrachte Leistungen der Wohnungseigentumsgemeinschaft gem § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG 1994 mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% zu besteuern sind.

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