Sbg IBG: §§ 1, 3, 8 Abs 3
1. Die Zulässigkeit der Vorschreibung eines Interessentenbeitrages gegenüber einem Rechtsnachfolger im Grundeigentum iSd § 1 Abs 3 Sbg IBG hängt davon ab, dass dieser nach dem Sbg IBG Schuldner des Interessentenbeitrages ist. Zu fragen