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Keine KESt-Pflicht für Ausschüttungen einer Agrargemeinschaft an ihre Mitglieder

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/360ÖStZB 2009, 364 Heft 15 und 16 v. 3.8.2009

EStG 1988: § 93 Abs 2, § 95

KStG § 8 Abs 3 Z 1

Im Hinblick auf den hoheitlichen Charakter von Agrargemeinschaften ist bei den Anteilsrechten der Mitglieder nicht von Genussrechten iSd § 93 Abs 2 Z 1 lit c EStG 1988 auszugehen, sodass auch eine Pflicht der Agrargemeinschaft zur Abfuhr von KESt bei Ausschüttungen an ihre Mitglieder gem § 95 Abs 2 leg cit nicht gegeben ist.

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