DBA-Griechenland: Art 11 Abs 2
BAO §§20, 289, 303 Abs 4
1. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zwar "in einem zweiten Schritt" zu beurteilen, ob das innerstaatliche Besteuerungsrecht durch ein DBA eingeschränkt wird. Diese Einschränkung des Besteuerungsrechts und die dadurch bedingten Folgen für die Ermittlung der innerstaatlichen Bemessungsgrundlage sind allerdings unabhängig davon, ob und in welcher Weise Zinserträge im Quellenstaat tatsächlich besteuert werden. Es kann kein Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften dahin gehend vorliegen, eine Kürzung der Zinsen aus griechischen Staatsanleihen im Rahmen der Ermittlung der inländischen KSt-Bemessungsgrundlage nur deshalb erfolgt sei, weil die Zinsen aus den griechischen Staatsanleihen im Quellenstaat keiner Besteuerung unterlegen seien.