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Verpachtung eines Betriebes und Anzeige der Betriebsaufgabe nach Zurücklegung der Gewerbeberechtigung und Beendigung der Verpachtung - Wiederaufnahme

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/310ÖStZB 2009, 335 Heft 13 v. 1.7.2009

EStG 1988: § 24

BAO § 303 Abs 4

Die Verpachtung eines Betriebes führt idR noch nicht zur Betriebsaufgabe, es sei denn, der Betriebsinhaber hätte die Absicht, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen, und hat diese Absicht nach außen zu erkennen gegeben. Die Mitteilung des StPfl an das FA, dass er den Betrieb aufgegeben habe, bewirkt zwar nicht für sich eine Betriebsaufgabe, ihr kommt aber Bedeutung für die Frage zu, ob die Absicht des StPfl nach außen zu erkennen gegeben worden ist. Ob die Absicht des StPfl zur Betriebsaufgabe nach außen hin erkennbar geworden ist, ist allerdings auch nach anderen objektiven Umständen zu prüfen. Letztlich muss das Gesamtbild der Verhältnisse für diese Absicht des Verpächters sprechen.

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