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Ermessen bei Heranziehung zur KESt-Haftung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/284ÖStZB 2009, 310 Heft 12 v. 15.6.2009

BAO § 20

EStG 1988: § 95 Abs 2

Die Geltendmachung der Haftung für KESt nach § 95 Abs 2 EStG 1988 steht im Ermessen der Beh.

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