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Zurechnung und Schätzung vorgetäuschter "Ausfuhrlieferungen"

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/274ÖStZB 2009, 303 Heft 12 v. 15.6.2009

UStG 1972: § 2 Abs 1, § 6, 7

BAO § 167 Abs 2, § 184 Abs 3

Liegen der Zurechnung vorgetäuschter Ausfuhrlieferungen nicht nur die alleinige Verfügungsberechtigung eines Unternehmers über die Konten, sein Hervortreten bei der Abwicklung der Geschäfte und seine Haftung für den Kreditrahmen als solche zugrunde, sondern diese Umstände in Verbindung mit den unwidersprochenen Feststellungen über vorgetäuschte Ausfuhren, über die wahrheitswidrige Bezeichnung der Empfänger bei durchgeführten Ausfuhren, über das Fehlen entsprechender Kontobewegungen oder sonstiger feststellbarer Hinweise auf

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