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Darlehensprolongierung nach Rückzahlung am Ende eines Wirtschaftsjahres am Beginn des neuen Wirtschaftsjahres keine KESt-pflichtige verdeckte Gewinnausschüttung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/270ÖStZB 2009, 300 Heft 12 v. 15.6.2009

EStG 1988: § 93 Abs 4, § 95 Abs 4

KStG § 8 Abs 2

FinStrG § 33 Abs 1 und 3

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