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Beschäftigung von Kindern eines Rechtsanwalts in seiner Kanzlei und Fremdvergleich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/268ÖStZB 2009, 298 Heft 12 v. 15.6.2009

EStG 1988: § 4 Abs 4

Die Entlohnung von Kindern eines RA in der jeweiligen Höhe der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze für teilweise juristische Arbeiten kann ohne konkrete Aufzeichnungen über den zeitlichen Umfang und die Art der Tätigkeit nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

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