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Republik Österreich ist mit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen nicht unternehmerisch tätig

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2008/199ÖStZB 2008, 257 Heft 9 v. 2.5.2008

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 4

1. Die Zuteilung von UMTS-Nutzungsrechten an Handy-Provider durch die Republik Österreich im Wege der Versteigerung ist keine „wirtschaftliche Tätigkeit“ iSv Art 4 Abs 2 der Sechsten RL (daher kann die Republik Österreich nicht zur Ausstellung einer Rechnung mit MWSt-Ausweis gezwungen werden).

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