UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b
Das Abstellen auf Mindestmaße von Länge, Breite und Höhe (vgl Caganek, Begriff Kleinbus iSd EuGH-Urteils 8. 1. 2002, C-409/99 , ÖStZ 2002/16, 398) ist bei der Beurteilung eines Aussehens als „kastenwagenförmig“ und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug als verfehlt zu betrachten.