vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B-Begründung iZm der Anerkennung einer Beteiligung als Betriebsvermögen

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/148ÖStZB 2008, 183 Heft 7 v. 1.4.2008

BAO § 93 Abs 3

EStG 1988: § 4 Abs 1

1. Die Begründung eines Abg-B muss in einer Weise erfolgen, dass der Denkprozess, der in der beh Erledigung seinen Niederschlag findet, sowohl für den AbgPfl als auch im Fall der Anrufung des VwGH für diesen nachvollziehbar ist. Von zentraler Bedeutung ist dabei die zusammenhängende Darstellung des von der bel Beh festgestellten Sachverhaltes, den die bel Beh als Ergebnis ihrer - nachvollziehbar darzustellenden - Überlegungen zur Beweiswürdigung als erwiesen annimmt, wobei die Wiedergabe des Vorbringens des AbgPfl oder sonstiger Bekundungen für sich nicht ausreicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte