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Verlustausgleich nach Einstellung einer betrieblichen Tätigkeit im Ausland

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/70ÖStZB 2008, 71 Heft 4 v. 15.2.2008

EStG 1988: § 2 Abs 2, § 18Abs 6 und 7

BAO § 167 Abs 2

Nach Einstellung einer betrieblichen Tätigkeit im Ausland, sind daraus erwirtschaftete Verluste in Österreich nicht mehr ausgleichsfähig.

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