BAO § 184 Abs 1
UStG 1994: § 2 Abs 1, § 4 Abs 3
1. Auch die „Festspielzeit“ kann einen vergleichsrepräsentativen Umsatzzeitraum darstellen, der der Schätzung eines Nachtklubs anhand eines Vergleichs der Kreditkartenumsätze mit den Barerlösen des Vergleichszeitraumes wegen Vernichtung der Grundaufzeichnungen nach deren Anfertigung zugrunde gelegt werden kann, wenn aufgrund der unwiderlegten Annahme, dass der durchschnittliche Festspielgast nicht zu den Kunden eines Nachtklubs zähle, während Geschäftsreisende im August, in der Urlaubssaison, eher ausbleiben, gerade der August ein umsatzschwächerer Monat im Durchschnitt des Streitzeitraumes ist.