KommStG § 6
EStG 1988: § 23 Z 2
Einem Kommanditisten ist es als Mitunternehmer verwehrt, einer gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerforderung seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditist entgegenzuhalten.
KommStG § 6
EStG 1988: § 23 Z 2
Einem Kommanditisten ist es als Mitunternehmer verwehrt, einer gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerforderung seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditist entgegenzuhalten.