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Betriebsausgabenpauschalierung bei einem wesentlich beteiligten Steuerberater, keine B-Berichtigung wegen Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der AbgErklärung nach einem Vorhalteverfahren

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/40ÖStZB 2008, 46 Heft 3 v. 1.2.2008

EStG 1988: § 17 Abs 1, § 22

BAO § 293b

1. Ist ein Steuerberater wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf einer Kapitalges, kann davon ausgegangen werden, dass die Einkünfte, hins derer das Ausmaß der anzuerkennenden pauschalierten Betriebsausgaben strittig ist, aus einer dem niedrigeren Pauschalsatz unterliegenden Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 resultieren, wobei es im Anwendungsbereich des § 22 Z 2 EStG 1988 auf die Art der Tätigkeit des wesentlich beteiligten Gf nicht ankommt.

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