EStG 1988: §§ 19, 29 Z 1
BAO § 295a
1. Sind einer StPfl Rentenbeträge aus einer Versorgungsrente zugeflossen, ändert es am erfolgten Zufluss nichts, wenn nachträglich aus familiären Gründen und jeweils aus freien Stücken Geldbeträge in gleicher Höhe an den Verpflichteten geleistet werden. Vertragsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen verlieren nicht schon durch den Umstand ihre steuerliche Anerkennung, dass zwischen diesen Angehörigen auch unentgeltliche Zuwendungen vorkommen.