MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 4 Abs 5
1. Art 4 der Sechsten RL (betreffend die Unternehmereigenschaft) betrifft nur Tätigkeiten mit wirtschaftlichem Charakter. Insb muss für die Anwendung von Art 4 Abs 5 (Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Unternehmer) festgestellt werden, dass die betreffende Tätigkeit wirtschaftlicher Art ist.