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Überwälzung von Getränkeabg bei Festsetzung der GetrSt unbeachtlich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/416ÖStZB 2008, 516 Heft 18 v. 15.9.2008

Stmk GetrAbgG: § 1

Stmk LAO: § 206

Bei der Festsetzung der Getränkeabg ist die Überwälzung der Getränkeabg auf die Kunden nicht zu prüfen, weil diese nicht bei der Festsetzung, sondern bei der Rückzahlung der Getränkeabg Tatbestandsvoraussetzung ist.

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