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Altlastenbeitragspflichtige vorübergehende Bauschuttablagerung zur vorübergehenden Befestigung eines Lagerplatzes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/414ÖStZB 2008, 513 Heft 18 v. 15.9.2008

ALSAG: § 2 Abs 7, § 3 Abs 1 Z 2, § 7

Stmk BauG: §§ 3, 4, 19

Diente auf eine Liegenschaft verbrachter Bauschutt als übergangsmäßige Befestigung zum Zweck der Befahrung durch LKW bzw durch LKW-Züge, sodass hierdurch eine - vorübergehende - Grundstücksbefestigung geschaffen wurde, kann dieser Vorgang dem altlastenbeitragspflichtigen Tatbestand des "Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen mit Abfällen" im Verständnis des § 3 Abs 1 Z 2 ALSAG unterstellt werden.

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