Einkünfte aus der Veräußerung eines landwirtschaftlich weiter genutzten Grundstückes an ein Bauunternehmen zum Schotterabbau unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes und eines Veräußerungs- und Belastungsverbots bewirken keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/405ÖStZB 2008, 504 Heft 18 v. 15.9.2008