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Kanaleinmündungsgeb im Falle des Anschlusses an ein Kanalsystem der Nachbargemeinde wegen Unmöglichkeit des Anschlusses in der Liegenschaftsgemeinde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/396ÖStZB 2008, 494 Heft 17 v. 1.9.2008

NÖ KanalG: § 9 Abs 2

NÖ BauO: § 62 Abs 3

1. Nach § 9 Abs 2 NÖ KanalG ist das Recht einer Gemeinde zur Erhebung der Kanalerrichtungsabg davon abhängig, dass eine von zwei alternativen Bedingungen erfüllt ist: entweder ist der Liegenschaftseigentümer verpflichtet, seine Liegenschaft an die öff Kanalanlage anzuschließen, oder die Gemeinde hat den Anschluss an die öff Kanalanlage bewilligt. Ob eine Anschlussverpflichtung eintritt, ist nur aus § 62 Abs 3 BauO zu entnehmen (vgl E 27. 2. 2006, 2005/05/0197). Eine Anschlussverpflichtung liegt nach dieser Best jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Anschluss an die öff Kanalanlage nicht möglich ist.

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