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Parteiengehör und Erhebungen im fortgesetzten Verfahren hins bisheriger Sachverhaltsfeststellungen im wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes vom VwGH aufgehobenen Verfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/390ÖStZB 2008, 492 Heft 17 v. 1.9.2008

VwGG § 63 Abs 1

BAO § 115 Abs 2

Hat der VwGH einen B, basierend auf den von der Beh getroffenen, eindeutigen Feststellungen, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, ohne Verfahrensmängel festgestellt zu haben, ist die Beh im fortgesetzten Verwaltungsverfahren nicht gehalten, von Amts wegen nunmehr weitere, auf eine Falsifizierung der bisherigen Tatsachenfeststellungen gerichtete Erhebungen durchzuführen oder den StPfl zu hören.

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