EStG 1988: § 2 Abs 2, § 23 Z 2, § 24
BAO § 188
1. Scheidet ein Gesellschafter, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebes anzusehen ist, aus der Ges (OEG) aus, kommt es zu einem Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG 1988. Die Übernahme einer betrieblichen Schuld in die Zahlungsverpflichtung eines Gesellschafters wirkt sich auf das Kapitalkonto dieses Gesellschafters aus. Die Höhe des Kapitalkontos schlägt sich auf den genannten Veräußerungsgewinn nieder.